VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Die im Angebot der WEKA Fördertechnik GmbH (nachfolgend als WEKA GmbH bezeichnet) genannten Preise sind wesentlicher Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrages. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Die Preise gelten, falls nicht anders angeboten, ab Werk ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer und verstehen sich vorbehaltlich Preisänderungen. Bei Kleinaufträgen bis 200,00 € erfolgt die Lieferung grundsätzlich gegen Nachnahme. Bei Sofortlieferungen gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
2. Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch für die WEKA GmbH unverbindlich. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Käufer keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückgängigmachung des Auftrages, sofern nicht bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind.
3. Der Versand ab Werk Versandort erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er trägt auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
4. Mängelrügen müssen vom Käufer, bei Meldung des Ausschlusses jeglicher Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche seitens der WEKA GmbH, innerhalb von fünf Tagen nach erfolgter Lieferung geltend gemacht werden. Die WEKA GmbH ist bei Vorliegen von vom Lieferwerk anerkannten Sachmängeln lediglich zur Lieferung eines Ersatzgerätes bzw. Ersatzteiles verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung, Schadensersatz sowie auf Ersatz von Transportkosten und dergleichen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der WEKA GmbH. Sie darf nicht zur Sicherung übereignet oder verpfändet werden. Im Falle der Veräußerung der Vorbehaltsware, vor Erfüllung der Ansprüche der WEKA GmbH, gehen alle Ansprüche des Käufers (einschließlich derjenigen aus seinem Eigentumsvorbehalt) gegen seine Abnehmer mit ihrer Entstehung auf die WEKA GmbH über. Die Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Geräte gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird das Eigentum der WEKA GmbH gefährdet, so hat der Käufer der WEKA GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen. Geräte, die aus besonderen Gründen, welche außerhalb des Einflusses der WEKA GmbH liegen, jedoch mit deren Zustimmung zurückgegeben werden, werden entsprechend dem Zustand der Geräte am Tage der Rückgabe vergütet. In derartigen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % vom Rechnungspreis erhoben.
6. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind die Rechnungen der WEKA GmbH innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden von der WEKA GmbH Verzugszinsen in Höhe von 2,5 % über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Werden von der WEKA GmbH Wechsel an Zahlungsstatt angenommen, so gehen sämtliche entstehenden Spesen zu Lasten des Bestellers. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Wechsel fristgemäß eingelöst und sämtliche Nebenkosten bezahlt sind.
7. Die Kosten für Lohnarbeiten, Transport und alle sonstigen Auslagen der WEKA GmbH sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Teilzahlungen werden auf die aus Verkäufen offenstehenden Zahlungsansprüche verrechnet.
8. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenansprüchen durch den Besteller ist unzulässig.
9. Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Kaufvertrages sind nur gültig, wenn sie von der WEKA GmbH schriftlich bestätigt werden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit der WEKA GmbH mittelbar oder unmittelbar ergebenden Rechte und Pflichten ist Braunschweig.
11. Der Besteller bestätigt durch die Auftragserteilung ausdrücklich von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen in vollem Umfange einverstanden zu sein.
12. Für die Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte gelten die jeweils neuesten VDMA-Bedingungen, empfohlen vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e. V..