EINKAUFSBEDINGUNGEN

1. Für unsere Bestellungen gelten diese Einkaufsbedingungen. Sie gelten auch für Bestellungen, die telefonisch oder per Datenübertragung erteilt werden und können jederzeit schriftlich angefordert oder im Internet abgerufen werden. Entgegenstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen unserer Lieferanten verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Bestellungen sind für beide Teile rechtsverbindlich, wenn sie vom Lieferanten bestätigt sind. Ist die Bestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen erfolgt behalten wir uns vor, die Bestellung zurückzuziehen.

2. Die Lieferung muss in Ausführung, Umfang und Einteilung der Bestellung bzw. unserer Liefereinteilung entsprechen und termingerecht ausgeführt werden. Zur Abnahme von nicht vereinbarten Teil- und Mehrlieferungen sind wir nicht verpflichtet. Werden die vereinbarten Liefertermine nicht eingehalten, hat uns der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, den durch die Verzögerung entstandenen Schaden, zu ersetzen. Bei einer wiederholten Terminüberschreitung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Für die Erhebung von Mängelrügen sind wir weder hinsichtlich offenkundiger, noch verborgener Fehler an die Einhaltung von Fristen gebunden. Verborgene Fehler berechtigen uns, Ersatz für nutzlos aufgewendetes Material und aufgewendete Löhne zu verlangen. In dringenden Fällen sind wir befugt, die Mängel auf Kosten des Lieferanten beseitigen zu lassen oder uns, falls das nicht möglich ist, auf Kosten des Lieferanten bei einem anderen Zulieferer einzudecken. Soweit hinsichtlich der Gewährleistung nichts Besonderes vereinbart ist, übernimmt der Lieferant die Gewährleistung für seine Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Nicht vertragsgemäß gelieferte Ware wird auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückgesandt. Werden die Lieferungen nicht vertragsgemäß durchgeführt, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Wir behalten uns vor, den Versandweg und die Versandart sowie das Transportmittel und die Verpackungsart zu bestimmen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Lieferungen frei LKW / mit angemessenem Transportmittel auszuführen.

5. Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Zahlung erfolgt gemäß unserer Bestellung. Bei Annahme einer verfrühten Lieferung gilt der vereinbarte Termin als Lieferdatum. Der Lieferant ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.

6. Fertigungsmittel wie Modelle, Muster, Gesenke, Werkzeuge, Lehren, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen, die von uns dem Lieferanten gestellt oder nach unseren Angaben vom Lieferanten gefertigt sind, dürfen ohne unsere Einwilligung weder an Dritte veräußert, verpfändet oder anderweitig weitergegeben noch irgendwie für Dritte verwendet werden. Nach Abwicklung unserer Bestellungen sind die Fertigungsmittel, die von uns gestellt oder für unsere Rechnung angefertigt sind, ohne besondere Aufforderung an uns zurückzusenden. Gegenstände, die wir in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten entwickelt oder weiterentwickelt haben, dürfen nur an uns geliefert werden.

7. Unsere Firmenzeichen sind auf den von uns bestellten Waren anzubringen, wenn es unsere Zeichnung vorschreibt oder wenn wir eine Anweisung dazu erteilt haben. Die so gekennzeichneten Gegenstände dürfen nur an uns geliefert werden. Zurückgesandte beanstandete, mit unseren Firmenzeichen gekennzeichnete Waren, sind unbrauchbar zu machen.

8. Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

9. Sollte eine Bestimmung der Einkaufsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10. Änderungen der Bestellung sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen beider Teile ist Braunschweig. Auf unsere Bestellungen, deren Zustandekommen, Auslegung und Durchführung sowie auf alle daraus resultierenden vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen, findet deutsches Recht Anwendung.

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