PRÜFUNG / WARTUNG / INSTANDHALTUNG

Vom Lastaufnahmemittel bis hin zur Fertigungsstraße – sämtliche sicherheitsrelevanten Einrichtungen in gewerblichen Betrieben sind prüfpflichtig.

Jeder Prüfgegenstand wird gekennzeichnet, die entsprechenden Prüfbücher und Dokumentationen werden angelegt. WEKA Fördertechnik kümmert sich um die regelmäßigen Prüfabläufe. Die autorisierten Mitarbeiter stellen entsprechende Prüfzertifikate aus und kennzeichnen die Prüfgegenstände mit einer Prüfplakette.

WEKA Fördertechnik prüft und dokumentiert entsprechend den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) und Regeln für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

KRAFTBETÄTIGTE FENSTER, TÜREN UND TORE (BGR 232)


LADEBRÜCKEN UND FAHRBARE RAMPEN (BGR 233)



LAGEREINRICHTUNGEN UND -GERÄTE (BGR 234)









PRESSEN DER METALLBEARBEITUNG UND VERARBEITUNG (BGR 500 KAP. 2.3

LASTAUFNAHMEMITTEL (BGR 500 KAP. 2.8)

WINDEN, HUB- UND ZUGGERÄTE (BGV D8)


ZENTRIFUGEN/MASCHINEN DER CHEMISCHEN VERFAHRENSTECHNIK (BGR 200 KAP. 2.11) 

METALLBEARBEITUNG/SCHEREN (BGR 500 KAP. 2.2)

HEBEBÜHNEN (BGR 500 KAP. 2.10)


ELEKTRISCHE ANLAGEN UND BETRIEBSMITTEL (BGV A3)

KRANE (BGV D6)

FLURFÖRDERFAHRZEUGE (BGV D27)


LEITERN UND TRITTE (BETRSICHV §3 ABS.3/ARBSCHG §5 U.6)


FESTSTELLANLAGEN (NACH DEN DIBT-RICHTLINIEN)